Fahrzeugzulassung mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland
2024-11-29 11:00
Fahrzeugzulassung mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland
Die deutschen Behörden haben die Möglichkeit verlängert, eine Sondergenehmigung für die Nutzung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland bis zum 30.09.2024 zu erhalten. Wenn Sie bereits eine solche Genehmigung bis zum 31.03.2024 hatten, sollte die zuständige Behörde diese automatisch bis zum neuen Datum verlängern. Falls die Verlängerung nicht automatisch erfolgt, wenden Sie sich selbst an die zuständige Behörde. Wenn Sie noch keine solche Genehmigung erhalten haben, müssen Sie einen Antrag stellen. Weitere Details finden Sie im Abschnitt „Was ist für die Genehmigung zur Nutzung des Fahrzeugs nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland erforderlich (d.h. Ausnahmen, gültig bis zum 31. März 2024, wie oben angegeben)“:
In der Regel müssen Fahrzeuge aus dem Ausland nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland zugelassen werden. Für ukrainische Flüchtlinge gilt eine Ausnahme von dieser Verpflichtung.
Die deutschen Behörden gewähren eine Sondergenehmigung, um die Nutzung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen zu verlängern, ohne dass eine Registrierung des Fahrzeugs in Deutschland erforderlich ist.
Wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind, kann das Recht zur Nutzung eines Fahrzeugs mit ukrainischen Kennzeichen in Deutschland bis zum 31. März 2024 verlängert werden. (Ab dem 01.04.2024 müssen alle Fahrzeuge ohne Ausnahme registriert werden).
Was ist für die Genehmigung zur Nutzung des Fahrzeugs nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland erforderlich (Ausnahme, gültig bis zum 31. März 2024)?
Antragstellung mit Formular
Bestätigung der Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung). Dies ist die sogenannte grüne Karte, die auch bei ukrainischen Versicherern erhältlich ist.
Technische Überprüfung des Fahrzeugs durch eine der akkreditierten Organisationen in Deutschland (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ). In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter alle 2 Jahre eine technische Inspektion durchführen lassen. Laut unserer Erfahrung haben sich die Organisationen DEKRA und TÜV sehr gut bewährt, da sie auch das größte Netzwerk an Filialen im ganzen Land haben.
Nachweis des Flüchtlingsstatus und Fahrzeugregistrierungsbescheinigung.
Der Prozess der Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland in Deutschland
Da die oben genannte Ausnahme für Flüchtlinge nach dem 01.04.2024 nicht mehr gilt, sollten Sie sich frühzeitig Gedanken über die nächsten Schritte machen. Einer dieser Schritte ist die Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland und der Erhalt deutscher Kennzeichen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:
Übereinstimmungszertifikat für das Modell Ihres Fahrzeugs von den zuständigen ukrainischen Behörden oder vom Hersteller (über einen Händler/Importeur aus der Ukraine).
Fahrzeugschein (Technisches Datenblatt), das von einer akkreditierten Organisation in Deutschland (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ) ausgestellt wird.
Gutachten einer akkreditierten Organisation (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ) über den technischen Zustand des Fahrzeugs (Vollgutachten gemäß §21 StVZO). Dafür sind die Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein und Registrierung des Fahrzeugs), die in der Ukraine ausgestellt wurden, erforderlich. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich.
Bescheinigung über die Abwesenheit von Zollverbindlichkeiten (Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung). Die Zollabfertigung für persönliche Fahrzeuge von Bürgern, die ihren Wohnsitz in Deutschland (Aufenthaltsgenehmigung) haben, ist kostenlos. Dafür müssen Sie sich an die Zollbehörde (Zollamt) an Ihrem Wohnort wenden und das Fahrzeug als persönliches Eigentum bei der Umzugsgutabfertigung deklarieren (Übersiedlungsgut). Weitere Informationen zur Zollabfertigung finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
Fahrzeugschein (Technisches Datenblatt) wird vom Hersteller des Fahrzeugs bei der Firma angefragt, die die technische Inspektion des Fahrzeugs gemäß §21 StVZO durchführt. Die Kosten für diesen Service variieren zwischen 150 und 500 Euro. Wenn Ihr Fahrzeug ursprünglich für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union entwickelt wurde, wird die Zulassung wesentlich erleichtert. Sie können selbst überprüfen, ob Ihr Fahrzeug diese Anforderung erfüllt, indem Sie auf das Typschild des Fahrzeugs schauen. Wenn das Typschild die EG-Typgenehmigungsnummer enthält, bedeutet dies, dass das Fahrzeug für den Betrieb in der EU konzipiert wurde und die Zulassung in Deutschland einfacher und günstiger sein wird.
Kosten und Dauer des Zulassungsprozesses in Deutschland
Viel hängt von der vorhandenen Dokumentation des Fahrzeugs ab. Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigungsnummer hat, fallen keine Kosten für das Technische Datenblatt (zwischen 150 und 500 Euro) an. Solche Fahrzeuge erhalten die erforderlichen Dokumente über ein vereinfachtes Verfahren. Zur Zulassung müssen Sie nur die technische Inspektion bestehen, und die Gesamtkosten betragen zwischen 150 und 250 Euro.
Kosten:
Anfrage des technischen Datenblatts (wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, siehe oben) — 270,00 — 500,00 Euro
Gutachten einer akkreditierten Organisation (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ) über den technischen Zustand des Fahrzeugs (Vollgutachten gemäß §21 StVZO) — ca. 400,00 Euro
Technische Inspektion und Abgasuntersuchung (HU und AU) — 150,00 — 200,00 Euro
Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde — ca. 50,00 Euro und Kennzeichen ca. 30 Euro
Der gesamte Zulassungsprozess eines Fahrzeugs in Deutschland kann Sie bis zu 1000,00 Euro kosten. Die Dauer des Prozesses hängt ebenfalls von den oben genannten Faktoren ab und kann bis zu 3 bis 4 Wochen dauern. Daher sollten Sie sich so früh wie möglich mit diesem Thema befassen. „Wenn Sie Beratung oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.“