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Kauf eines Autos aus Deutschland und Lieferung nach Kroatien

Kauf eines Autos aus Deutschland und Lieferung nach Kroatien
Wenn Sie den Kauf eines Fahrzeugs aus Deutschland und dessen Lieferung nach Kroatien in Betracht ziehen, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten. In diesem Artikel erklären wir den Ablauf des Fahrzeugkaufs, der Lieferung und der Zollabgaben.
Der erste Schritt ist die Ausstellung einer Rechnung durch den Verkäufer. Die Rechnung muss mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen sein und die gültige Artikelnummer des entsprechenden Gesetzes aus dem Verkäuferland enthalten.
  • Für Privatpersonen entspricht der Nettopreis dem Artikel 4 Nr. 1b des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG – Übergang der Steuerschuldnerschaft).
  • Für juristische Personen in Kroatien muss die Rechnung dem Artikel 25 UStG entsprechen.
Als nächstes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.
  • Falls der Fahrzeughalter anwesend ist, kann der Vertrag in der Republik Kroatien abgeschlossen werden.
  • Andernfalls wird der Vertrag in Deutschland erstellt.
Beim Kauf benötigen Sie außerdem:
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, kleines grünes Dokument)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, großes grünes Dokument)
  • Diese Dokumente bestätigen die Registrierung des Fahrzeugs und den Eigentümer.
Vergessen Sie nicht, beim Kauf das C.O.C. EC – Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity) anzufordern. Dieses Zertifikat wird vom Hersteller ausgestellt und bestätigt, dass das Fahrzeug den Sicherheits- und Umweltstandards der EU entspricht.
Steuern und Abgaben:
  • Wenn das Fahrzeug gebraucht ist und einen Kilometerstand von über 6001 km hat, beträgt die Mehrwertsteuer 25 %.
  • Andernfalls wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beträgt 15 Tage ab Einreise in die Republik Kroatien. Berücksichtigen Sie auch die Entsorgungsgebühr für Altfahrzeuge an den Umweltfonds, die 0,08 € pro Kilogramm Fahrzeuggewicht beträgt.
Zusätzlich benötigen Sie:
  • Produktschutz-Zertifikat: 53,09 € für Autos / 39,82 € für Motorräder
  • Homologation: 82,95 € für Autos / 54,75 € für Motorräder
Das Fahrzeug muss mindestens der EURO-3-Norm entsprechen. Für Motorräder kann unter Umständen EURO Ierforderlich sein.
Wichtig: Alle erforderlichen Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
  • Die Frist zur Einreichung beim NPS beträgt 10 Tage ab Rechnungserstellung oder Einfuhr in Kroatien.
  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beträgt 15 Tage.
Wenn Sie das Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, kann zusätzlich eine Verwaltungsgebühr anfallen.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen beim Autokauf in Deutschland und der Überführung nach Kroatien. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!