Kauf eines Autos aus Deutschland und Lieferung nach Kroatien
Wenn Sie den Kauf eines Fahrzeugs aus Deutschland und dessen Lieferung nach Kroatien in Betracht ziehen, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten. In diesem Artikel erklären wir den Ablauf des Fahrzeugkaufs, der Lieferung und der Zollabgaben.
Der erste Schritt ist die Ausstellung einer Rechnung durch den Verkäufer. Die Rechnung muss mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen sein und die gültige Artikelnummer des entsprechenden Gesetzes aus dem Verkäuferland enthalten.
Steuern und Abgaben:
Zusätzlich benötigen Sie:
Wichtig: Alle erforderlichen Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen beim Autokauf in Deutschland und der Überführung nach Kroatien. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Wenn Sie den Kauf eines Fahrzeugs aus Deutschland und dessen Lieferung nach Kroatien in Betracht ziehen, sollten Sie einige wichtige Aspekte beachten. In diesem Artikel erklären wir den Ablauf des Fahrzeugkaufs, der Lieferung und der Zollabgaben.
Der erste Schritt ist die Ausstellung einer Rechnung durch den Verkäufer. Die Rechnung muss mit einem Stempel und einer Unterschrift versehen sein und die gültige Artikelnummer des entsprechenden Gesetzes aus dem Verkäuferland enthalten.
- Für Privatpersonen entspricht der Nettopreis dem Artikel 4 Nr. 1b des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG – Übergang der Steuerschuldnerschaft).
- Für juristische Personen in Kroatien muss die Rechnung dem Artikel 25 UStG entsprechen.
- Falls der Fahrzeughalter anwesend ist, kann der Vertrag in der Republik Kroatien abgeschlossen werden.
- Andernfalls wird der Vertrag in Deutschland erstellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, kleines grünes Dokument)
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, großes grünes Dokument)
- Diese Dokumente bestätigen die Registrierung des Fahrzeugs und den Eigentümer.
Steuern und Abgaben:
- Wenn das Fahrzeug gebraucht ist und einen Kilometerstand von über 6001 km hat, beträgt die Mehrwertsteuer 25 %.
- Andernfalls wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Zusätzlich benötigen Sie:
- Produktschutz-Zertifikat: 53,09 € für Autos / 39,82 € für Motorräder
- Homologation: 82,95 € für Autos / 54,75 € für Motorräder
Wichtig: Alle erforderlichen Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
- Die Frist zur Einreichung beim NPS beträgt 10 Tage ab Rechnungserstellung oder Einfuhr in Kroatien.
- Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beträgt 15 Tage.
Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen beim Autokauf in Deutschland und der Überführung nach Kroatien. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!