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Autohaus oder Privatverkäufer?

2022-10-20 15:49
Autohaus oder Privatverkäufer?Besonderheiten beim Autokauf im Autohaus
Schauen wir uns zunächst den Autokauf im Autohaus (bei einer juristischen Person) an. Dabei unterscheiden wir bewusst nicht zwischen offiziellen Vertragshändlern und herkömmlichen Autohäusern, wie man sie in Deutschland an jeder Ecke findet. Unbestritten ist, dass Vertragshändler aufgrund ihres Status als „verlässlichere“ Verkäufer gelten und sich häufig zusätzliche Angebote wie z. B. eine verlängerte Werksgarantie leisten können.
Doch laut deutschem Recht ist jeder Autohändler verpflichtet, eine Gewährleistung für das verkaufte Fahrzeug zu übernehmen (bei Gebrauchtwagen beträgt sie ein Jahr) und haftet für den Zustand des Fahrzeugs. Das bedeutet: Der Käufer ist rechtlich abgesichert gegen den Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs, eines Unfallwagens, eines defekten Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit manipuliertem Kilometerstand. Über alle bekannten Mängel des Fahrzeugs (z. B. Defekte oder vorherige Karosseriearbeiten) muss der Verkäufer vor dem Kauf informieren und diese im Kaufvertrag dokumentieren.
Ein weiterer Vorteil beim Kauf von einem Autohändler gegenüber Privatpersonen ist die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung beim Export des Fahrzeugs. Die Steuer beträgt 19 %.
Man muss jedoch beachten, dass diese Rückerstattung nicht in allen Fällen möglich ist. War das Fahrzeug zuvor im Besitz einer Privatperson, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung auch dann, wenn es über ein Autohaus gekauft wird.
Natürlich sind all diese Vorteile auf den ersten Blick „kostenlos“, in Wirklichkeit zahlt man sie jedoch durch den höheren Kaufpreis, verglichen mit dem Kauf von einer Privatperson.
Besonderheiten beim Autokauf von Privatpersonen
Worin bestehen also die Risiken beim Kauf eines Fahrzeugs von einer Privatperson? Ohne auf rechtliche Details einzugehen, schließen alle Geschäfte zwischen Privatpersonen jegliche Garantieansprüche gegen den Verkäufer in Bezug auf Qualität und Zustand des Fahrzeugs aus.
Sie haben sicherlich schon oft die Formulierung in Anzeigen gesehen: „Privatverkauf – keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung“. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug vor dem Kauf sehr genau prüfen sollten.
Selbst wenn sich später ein Unfall oder ein manipulierter Kilometerstand herausstellt, wird es nahezu unmöglich sein, den unehrlichen Verkäufer zur Verantwortung zu ziehen.
Aus unserer Sicht lohnt sich der Kauf von Privat nur in wenigen Fällen:
Wenn Sie in Deutschland leben, Geld sparen möchten, sich gut mit Autos auskennen und bereit sind, das Risiko des fehlenden Schutzes einzugehen, können Sie durchaus bei Privatpersonen nach Fahrzeugen schauen.
Außerdem gibt es seltene Fahrzeuge oft nur bei Privatverkäufern oder die Preise beim Händler sind deutlich überhöht.
Wenn Sie jedoch ein Fahrzeug für den Export aus Deutschland kaufen möchten, ist der Kauf bei einem Händler unserer Meinung nach die bessere Wahl. Die Mehrwertsteuerrückerstattung gleicht in vielen Fällen den höheren Kaufpreis aus, und Sie erhalten zusätzliche rechtliche Sicherheiten hinsichtlich der Herkunft und des Zustands des Fahrzeugs.
Wir möchten betonen, dass viele unseriöse Händler versuchen, ihre Haftung zu umgehen, indem sie Fahrzeuge im Namen von Mitarbeitern oder Vorbesitzern verkaufen. Auch beim Kauf im Autohaus sollten Sie den Kaufvertrag genau prüfen!
Fazit:
Aufgrund der oben genannten Punkte empfehlen wir, beim Autokauf nicht ausschließlich auf sich selbst zu vertrauen, sondern Fachleuten die Suche und Abwicklung anzuvertrauen.
Unser Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung beim Fahrzeugkauf – sowohl von Autohändlern als auch von Privatpersonen.